Trinkwassergebühr 2023

Die Tarife für den Wasserverbrauch werden vom zuständigen Gemeindeorgan in der von den geltenden Gesetzesbestimmungen vorgeschriebenen Art und Weise beschlossen und festgelegt. Die Trinkwassergebühr wird dem effektiven Wasserverbrauch entsprechend berechnet, der mittels Wasserzähler ermittelt wird.

Tarife:

Jährlicher Fixtarif:

● Zähler mit 3/4 Zoll, 1 Zoll und 1 1/4 Zoll - € 21,00

● Zähler mit 1 1/2 Zoll und 2 Zoll - € 60,00

● Zähler mit 3 Zoll - € 95,00

Verbrauchsabhängiger Tarif por m³

  • Nutzung Haushalte (auch Zweitwohnungen)
  • Nutzung Nicht-Haushalte
  • gemischte Wassernutzung
  • Nutzung Landwirtschaft: nur ermäßigter Tränktarif

Nutzung Haushalt:

bei geringerem oder gleichem Jahresvolumen von 84 m³ pro Wohneinheit wird ein „begünstigter Haushaltstarif“ von € 0,73 berechnet. Bei einem höheren Jahresvolumen als 84 m³ pro Wohneinheit wird der „Haushaltsgrundtarif“ von € 1,09 berechnet;

Nutzung Nicht-Haushalte:

bei geringerem oder gleichem Jahresvolumen von 200 m³ pro Nicht-Haushalt (d.h. Baueinheit mit Wasserversorgung) wird der „Grundtarif für Nicht-Haushalte“ von € 1,09 berechnet. Bei einem Jahresvolumen von mehr als 200 m³ wird der „erhöhte Tarif für Nicht-Haushalte“ von € 1,42 berechnet;

gemischte Wassernutzungen:

die über einen einzigen Zähler Wasser sowohl für die Nutzung Haushalt als auch für die Nicht-Haushalte liefern, wird das Tarifsystem „die Einsparung fördernder Tarif mit mehreren Tarifklassen“ angewandt, wobei der begünstigte Haushaltsgrundtarif für die ersten 84 m³ pro Wohneinheit mit einem Tarif von € 0,73 angewandt wird; für das darauf folgende Volumen bis 120 m³ pro Wohneinheit wird der Haushaltsgrundtarif von € 1,09 angewandt; zudem findet pro Nicht-Haushalt (d.h. Baueinheit mit Wasserversorgung) für die ersten 200 m³ der Grundtarif für Nicht-Haushalte von € 1,09 Anwendung; auf alle weiteren vom Zähler erhobenen Kubikmeter, die über die genannten Positionen hinausgehen, findet schließlich der erhöhte Tarif für Nicht-Haushalte von € 1,42 Anwendung;

Landwirtschaft-Viehtränke:

Die Gemeinde berechnet auf das mit eigenem Zähler am Stall erhobene Trinkwasser bzw., falls kein eigener Stallwasserzähler eingebaut ist, bis zu einem jährlichen Wasserverbrauch von 35 m³ pro GVE den „ermäßigten Tränktarif Landwirtschaft“ von € 0,44;

Anschluss an das Trinkwasserleitungsnetz:

Gemäss Ratsbeschluss Nr. 78 vom 27.11.2018 - Bestehende Gebäude, die an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen werden, müssen den Teil der primären Erschließungsbeiträge entrichten, der die Trinkwasserversorgung betrifft.

Zuständig

siehe Trinkwasser

DEU