Einschreibungen in die Kindergärten der Gemeinde Ritten Schuljahr 2025/2026

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Alle Mädchen und Jungen, die zwischen 01.09.2019 und 31.12.2022 geboren sind und die Bestimmungen zur Impfpflicht erfüllen, können für das Schuljahr 2025/2026 in den Kindergarten eingeschrieben werden. 

Die Einschreibung in die Kindergärten für das Bildungsjahr 2025/26 findet im Zeitraum

vom 08.01.2025 bis 16.01.2025

telematisch über den Online-Dienst „MyCivis“ statt.

Die Anträge um Einschreibung in den Kindergarten können ausschließlich online gestellt und entgegengenommen werden.

Dafür benötigt es einen digitalen Zugang (SPID-Account oder eine aktivierte elektronische Bürgerkarte). Wer noch über keinen kostenlosen digitalen Zugang (SPID) verfügt, hat die Möglichkeit eine entsprechende Registrierung bei den zuständigen Ämtern z.B. bei der Gemeinde Ritten (Meldeamt), bei der Handelskammer Bozen, Post usw. zu beantragen.

Wichtig: Die Einschreibung ist immer nur für ein Jahr gültig. Eingeschrieben werden müssen in jedem Fall auch wieder alle jene Mädchen und Jungen, die den Kindergarten bereits in diesem Bildungsjahr besucht haben!

Alle Informationen zur Einschreibung sowie verlängerte Öffnungszeiten sind auf der Internetseite der Bildungsdirektion nachlesbar.


Am Mittwoch, 18. Dezember 2024 bieten alle 5 Kindergärten am Ritten einen Tag der offenen Tür von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr an, an dem interessierte Erwachsene Einblick in den Kindergarten nehmen können. (INFO: für die Kinder findet zeitnah zu Kindergartenbeginn 2025 ein eigener „Kennenlerntag“ statt)

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Im heurigen Jahr wurde vom Südtiroler Landtag ein verpflichtendes Kindergartenjahr für alle Kinder eingeführt (Landesgesetz Nr. 5/2008, Art. 2, Abs. 2). Alle Kinder, die zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. April 2021 geboren sind, müssen für das Kindergartenjahr 2025/2026 in den Kindergarten eingeschrieben werden.

Die Erziehungsverantwortlichen, die im verpflichtenden Kindergartenjahr selbst für die Bildung ihrer Kinder sorgen, müssen innerhalb der Anmeldefrist bei der Wohnsitzgemeinde eine Eigenerklärung abgeben, dass sie selbst mit den Kindern Bildungstätigkeiten durchführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen.

02.12.2024

DEU