Verordnung über die Videoüberwachung

Das Dokument ist eine Verordnung der Gemeinde Ritten über den Einsatz von Videoüberwachung zur Sicherheit und zum Schutz öffentlicher Bereiche, einschließlich Datenschutzregeln und technischer Vorgaben.

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Veröffentlichungsdatum

29.04.2019

Beschreibung

Die Gemeinde Ritten erklärt in dieser Verordnung, wie sie Kameras im Ort einsetzen darf. Die Kameras sollen helfen, das Gemeindeeigentum zu schützen, den Verkehr zu beobachten und Straftaten zu verhindern. Es steht drin, wo die Kameras hängen dürfen und was dabei beachtet werden muss. Es gibt klare Regeln zum Datenschutz, wer die Bilder sehen darf und wie lange sie gespeichert werden. Die Bürger werden informiert, wenn sie einen Bereich mit Kamera betreten. Nur die Polizei oder ein Gericht dürfen die Bilder verwenden, wenn es nötig ist.

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Veröffentlichungsdatum

29.04.2019

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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 16:37 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Pfarrblätter

Auch in der GemeindeApp Gem2Go Südtirol steht das Pfarrblatt zur Verfügung.

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen