Bibliotheksrat

Der Bibliotheksrat hat im einzelnen folgende Aufgaben: 

  • aus seiner Mitte den Vorsitzenden zu wählen,
  • den Haushaltsvoranschlag und die Abschlußrechnung der Bibliothek zu erstellen, die dem Träger zur Genehmigung vorgelegt werden,
  • im Rahmen des genehmigten Haushaltsvoranschlages die Ausgaben zu verfügen und die Einnahmen festzustellen, soweit sie die Verwaltung der Bibliothek betreffen,
  • dem Träger die Errichtung oder Auflösung von Zweigstellen und Leihstellen vorzuschlagen,
  • die Benutzungsordnung mit Genehmigung des Trägers zu beschließen,
  • die Öffnungszeiten festzulegen,
  • die Richtlinien für die Auswahl von Büchern und anderen Medien festzulegen und den Ankaufsplan zu genehmigen,
  • das Tätigkeitsprogramm der Bibliothek zu erstellen und bibliotheksspezifische kulturelle Veranstaltungen anzuregen,
  • im Auftrag des Trägers den Bibliotheksbetrieb allgemein zu überwachen,
  • beim Träger die Beauftragung von Fachkräften oder die Anstellung von Personal, soweit es die genehmigten Finanzierungspläne erlauben, zu beantragen.

Mitglieder

DEU