Anmeldung zum Mittagstisch für das Schuljahr 2024/25

mittagessen

Die Gemeinde Ritten organisiert für das Schuljahr 2024/2025 erneut den Mittagstisch für die Grundschülerinnen und Grundschüler.

Der Mittagstisch wird für die Tage Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von Unterrichtsende der Grundschule bis maximal 14:00 Uhr angeboten. Start des Angebotes ist in der Woche vom 16.09.2024 geplant.

Die Kinder werden zu Schulende von einer Aufsichtsperson vor der Grundschule abgeholt, gehen gemeinsam zum Mittagessen und werden nach der Betreuungszeit im jeweiligen Mittagstischraum des Dorfes entlassen. Es handelt sich um keine Hausaufgabenbetreuung.  

Pro Wochentag müssen mindestens 8 Kinder angemeldet werden, damit das Angebot stattfindet. Zudem gilt eine begrenzte Teilnehmerzahl, wobei der Vorrang berufstätigen Erziehungsberechtigten obliegt, die sich an den Bedarfstagen nachweislich bei der Arbeit befinden.

Die Anmeldung zum Mittagstisch im Schuljahr 2024/2025 erfolgt bis 10. Mai 2024 über den untenstehenden Link:

Zur Anmeldung

Bei Fragen zur Anmeldung bzw. zum Ausfüllen des Formulars stehen die Mitarbeiterinnen der Gemeinde gerne zur Verfügung (Tel. +39 0471 358 558, E-Mail sekretariat@ritten.eu).

Die Kosten setzen sich aus der Aufsichtspauschale und den eingenommenen Mahlzeiten zusammen: Aufsichtspauschale (unabhängig von den Anwesen- bzw. Abwesenheiten)

• Teilnahme einmal pro Woche: Euro 90,00 für das gesamte Schuljahr

• Teilnahme zweimal pro Woche: Euro 180,00 für das gesamte Schuljahr

• Teilnahme dreimal pro Woche: Euro 270,00 für das gesamte Schuljahr

Die Spesen für eine Mahlzeit (Salat, Hauptgericht, Nachtisch, Wasser) betragen Euro 4,10, welche nach Anwesenheit verrechnet werden. Diese Abrechnung erfolgt zweimal jährlich (mit der Schulausspeisung).

Im Anschluss an die Anmeldefrist werden wir Sie rechtzeitig über die Zulassung sowie die genaue Durchführung und den Ablauf im jeweiligen Dorf informieren.

Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, den Mittagstisch bei Unzulänglichkeiten kurzfristig abzubrechen und Kinder aufgrund Nichteinhaltung der Haus- und Gemeinschaftsregeln auszuschließen.

15.04.2024

DEU